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FORUM: Spiele & Computer THEMA: tausche vista ultimate 64 bit gegen 32
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Der.durch.die.Wand.sieht / HerrVorragend

RANG Deckschrubber

#1 - 18.02 10:51

wollte mir eigtl die 32 bit version zulegen, bekommen habe ich aber das 64 bit betriebssystem. ist jemandem von euch vielleicht ähnliches passiert?

leider ist geöffnete software nach dem öffnen vom umtausch händlerseitig ausgeschlossen, müsste einen umtausch also privat machen :(

hab ein bild von meinem personalausweis auf der vista hülle gemacht, wer das ebenfalls bei sich mit der 32bit version macht und dem tausch zusagt, bekommts zugesandt.
Nutellica

RANG Master of Clanintern

#2 - 18.02 11:07

war es vor dem öffnen ersichtlich, daß es die 64bit version ist?
Der.durch.die.Wand.sieht / HerrVorragend

RANG Deckschrubber

#3 - 18.02 11:38

hab die system builder version, da stand nix auf der packung.
nur ne schwarze dvd hülle und vista ultimate aufgedruckt.
compact_wisdom|Wenn Holland nicht wär, läg Aachen am Meer!

RANG Lord of Clanintern

#4 - 18.02 12:29

Also, wenn du die 32 bit bestellt und die 64 bit bekommen hast, dann ist es vollkommen wurscht, dass du die schon ausgepackt hast, dann müssen die die zurücknehmen, da sie schlicht und einfach die falsche Ware geliefert haben!
Vor allem, wo du das vor dem Öffnen ja gar nicht erkennen konntest!

Wenn du dich beim bestellen vertan haben solltest, dann hast du natürlich Pech gehabt!
▪мιlтøшη▪

RANG Ultimate 0wn3r

#5 - 18.02 23:03

naja bestellt habe ich jetzt ausser in deinem post vorher nicht gelesen...
wenn er es tatsächlich bestellt hat greift doch das fernabsatzgesetz (?) da kann er es ja eh 30 (?) tage lang zurückschicken...
wenn er sich allerdings einfach so die falsche version im laden greift und dann zuhause aufmacht... tja... allerdings kann ich jetzt irgendwie nicht glauben dass es nirgendwo auf der packung ersichtlich ist welche version es ist...
Colonel 187

RANG Scriptkiddi3

#6 - 19.02 00:29

wenn cd's versiegelt sind und er macht sie auf, dann hilft dir das fernabsatzgesetz aber auch nix.

mit deinem letzten satz dürftest du allerdings recht haben, das kann ich mir auch nicht vorstellen
Diabolus

RANG Master of Clanintern

#7 - 19.02 05:38

ich bin mir ziemlich sicher, dass es da auf der SB version draussen draufsteht, ob 32 oder 64 bit, ich gugg nachher zuhaus mal nach
inta

RANG Master of Clanintern

#8 - 19.02 07:15

quote:
wenn cd's versiegelt sind und er macht sie auf, dann hilft dir das fernabsatzgesetz aber auch nix.

Seit wann gibt es da ne Extrawurst? Ich kann mir nicht vorstellen, dass man einfach pech gehabt hat, wenn der Händler falsch liefert. Ich würde es einfach zurückschicken und abwarten wie die drauf reagieren.
ildottore

RANG Master of Clanintern

#9 - 19.02 09:47

Bei einer Falschlieferung brauchst du überhaupt kein Fernabsatzgesetz, du hast einen Vertrag über etwas geschlossen (die andere Version), der Händler hat ihn nicht erfüllt. Ob das nun Software oder ein bengalischer Tiger ist, macht nichts aus.
Crush (White & Nerdy)

RANG Deckschrubber

#10 - 19.02 10:10

Dass man da über das Fernabsatzgesetz was machen könnte wollte ich auch erst schreiben, aber dann hab ich zur Sicherheit nochmal nachgelesen:

Fernabsatzgesetz §3 Absatz 2:

______Quote_________________________

Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen
[...]
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind
[...]
____________________________________

Wäre ja sonst auch zu leicht sich massenhaft CDs zu bestellen, sie zu rippen, und gleich wieder zurück zu schicken.
inta

RANG Master of Clanintern

#11 - 19.02 10:19

Das schreit ja auch wieder nach dem Druck einer bestimmten Lobby. Bei Bildern o.ä. kann man sich auch was bestellen, eine Kopie ziehen und es dann zurücksenden, trotzdem greift hier das Fernabsatzgesetz. Sehr mysteriös unsere Gesetzgebung ^^

Ich denke mal ildottore hat recht, das Fernabsatzgesetz greift bei einer Falschlieferung wahrscheinlich nicht, da der Absender schon die korrekte Ware liefern muss. Selbst wenn es außen auf der Packung stand, ich kann mir nicht vorstellen, dass der Empfänger dazu verpflichtet ist die Korrektheit der Ware anhand der Verpackung festzustellen. Wäre jedenfalls dumm, weil wer packt nicht gleich aus wenn er sich schon drauf gefreut hat?
ildottore

RANG Master of Clanintern

#12 - 19.02 10:30

Bilder bestellen? Whut? Meinst du Bilder entwickeln lassen? Fällt ohnehin nicht unter die Fernabsatzregelungen im BGB (wo zieht ihr da nur immer noch ein einzelnes Gesetz her?), da quasi Auftragsarbeit. Und kein Mensch bestellt sich Kunstdrucke um sie zu scannen, auf seinem Pixma rauszulassen und die Originaldrucke wieder zurück zu schicken Lobby hin oder her, die Regelung macht durchaus Sinn.
inta

RANG Master of Clanintern

#13 - 19.02 11:09

Jep, ich meinte Kunstwerke, Poster oder ähnliches...
Für die Verkäufer macht die Regel natürlich sinn, für den (ehrlichen) Kunden eher nicht, der muss auch schlechte Qualität behalten und darf die nicht zurückschicken. Aber das ist ein anderes Thema
ildottore

RANG Master of Clanintern

#14 - 19.02 11:43

Das Fernabsatzgesetz sollte ja in erster Linie dazu dienen, den Käufer bei Versandgeschäften nicht schlechter zu stellen als im Laden. Und im Laden kannst du entsiegelte Software genauso wenig einfach zurückgeben wie bei einem Versandhändler. Und Poster und Kunstwerke bieten ja nu im Gegensatz zu Software einen physischen Träger der für sich schon einen Wert hat, der über die 16c für einen Rohling auf den ich Vista spielen kann deutlich rausgeht (bei jedem x-beliebigen Copyshop zahlst du schon 5c für eine S/W-A4-Kopie, von einem qualitativ akzeptablen A2-Poster wollen wir gar nicht reden).

Im Zweifel hat der ehrliche Kunde immer noch die Möglichkeit über die Gewährleistung qualitativ minderwertige Produkte loszuwerden.
The Terminator

RANG Deckschrubber

#15 - 19.02 15:11

nun gut, nehmen wir einmal an, ich bestelle ABC.
aber ABC hat eine verpackung, die man öffnen muss, damit man rankommt. von aussen ist nicht ersichtlich, was in dem paket drin ist.
jetzt machen wir das paket auf, und dort ist XYZ drin.
da es sich dann eindeutig sich um eine falschlieferung handelt, und nicht so bestellt worden war, würde ich das einfach zurückschicken. wenn die meinen, man hätte sich es kopieren können etc.
deren problem, wenn sie nicht imstande sind, das richtige zu liefern.
falls sie es nicht zurücknehmen wollen, würde ich die zahlung stornieren, falls sie per bankeinzug erfolgt ist.
compact_wisdom|Wenn Holland nicht wär, läg Aachen am Meer!

RANG Lord of Clanintern

#16 - 19.02 16:10

Fernabsatzregelungen und Mangelerfüllung sind zwei vollkommen verschiedene Paar Schuhe...

Nach Fernabsatz kann man etwas einfach ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurückschicken, hiervon ausgenommen sind eben CDs und ähnliche Speichermedien, die geöffnet wurden...
Das ändert aber absolut nichts daran, dass der Händler den Kaufvertrag erfüllen muss bzw. der Kunde recht auf Nachbesserung hat, wenn ein Mangel besteht (und falsche Ware ist ein ziemlicher Mangel ). Das hat dann überhaupt nichts mit der geöffneten Hülle zu tun.

Nur man darf dann eben nicht einfach das Medium zurückschicken oder sogar dazuschreiben, dass man von seinem 14 tägigen Rückgaberecht gebracht hat, sondern man wendet sich an den Verkäufer und weisst ihn auf seinen Fehler hin und bittet darum, dass einem die richtige Ware geliefert wird, dafür bekommt er dann die falsche zurück.
Der.durch.die.Wand.sieht / HerrVorragend

RANG Deckschrubber

#17 - 19.02 17:31

ich bin leider auch nicht mehr sicher, dass ich die 32bit version bestellt habe.

die sache mit dem nicht vorhandenen umtauschrecht bei software hat aber schon sinn, sonst könnte man sich ja einfach ein mal zum beispiel winxp / vista oder diablo2 bestellen, den cdkey notieren und online aktivieren und das teil zurückschicken. pech für den nächsten user des mediums und kein kostenaufwand für den erstbesteller.
SirLant

RANG Master of Luck

#18 - 19.02 18:14

Das muss doch in deiner Rechnung stehen welche Version es ist. Und wenn nicht kannst du doch einfach behaupten, du hättest die 32Bit Version bestellt.
Diabolus

RANG Master of Clanintern

#19 - 19.02 18:30

das steht auf der SB version drauf, ob 32 oder 64 bit

da sind zwei aufkleber drauf, da steht Windows Vista Ultimate 32bit
Der.durch.die.Wand.sieht / HerrVorragend

RANG Deckschrubber

#20 - 19.02 19:27

hö welche aufkleber? bei mir stehts nur auf der cd, auf der hülle stehts nicht.
Bender

RANG Deckschrubber

#21 - 21.02 18:45

weils gerade hier zum thema passt,

ist eigendlich ein update oder upgrade möglich?
ich meine, zur zeit ist die 64bit-version für viele user noch nicht interessant. wegen hardware oder mangelnder kompatiblität.
also kauft sich der user heute das 32bit-vista. in einem jahr hat sich dann der hardware-sektor voll auf 64bit eingeschossen. also kauft der user neue hardware.
muss er nun auch das vista noch mal voll bezahlen oder wie is das geplant?
falcon][bac

RANG Deckschrubber

#22 - 21.02 19:09

Kommt darauf an, welche Version von Vista Du erwirbst.
Bei den hier gerne gekauften System-Builder-Versionen hast du nur die Lizenz für entweder 32Bit oder 64Bit. In der Vollversion sind beide Versionen enthalten (nur eine davon darf man gleichzeitig benutzen).
Da die Systembuilder-Version aber weniger als die Hälfte der Vollversion kostet, würde ich die dennoch vorziehen.
Diabolus

RANG Master of Clanintern

#23 - 22.02 05:37

ja das geht

siehe hier: http://www.computerbase.de/news/software/betriebssysteme/windows/2007/januar/alternative_windows_vista-medien/

allerdings glaube ich, dass man dann den key nichtmehr fuer 32bit verwenden kann
Der.durch.die.Wand.sieht / HerrVorragend

RANG Deckschrubber

#24 - 24.02 10:14

kann ich mir ne 32bit vista ultimate version installiern und dann meinen 64bit key der vista ultimate system builder version benutzen?